Kurs- und Tourenreglement – das wichtigste in Kürze

Die Überarbeitung des Touren- und Kursreglements war für die Tourenkommission ein weiterer Meilenstein. Dies war notwendig nicht nur um den Schutz unserer Teilnehmenden und Leitenden zu verbessern, sondern auch beispielsweise den Umgang mit neuen Medien auf Touren zu regeln.

Die Teilnahme an Sektionstouren ist grundsätzlich kostenlos. Eigene Auslagen für Übernachtungen, Verpflegung, Transporte, etc. sind durch die Teilnehmenden selbst zu tragen. Die Spesen der Tourenleitenden werden anteilsmässig auf die Teilnehmenden verteilt. Anfallende Kosten für Bergführer werden gemäss Ausschreibung verrechnet. Bei Unklarheiten, bitte sich direkt an den Tourenleiter oder die Tourenleiterin wenden.

Kostenregelung
Tourenleitende und etwaige Hilfsleitende sind für ihre Spesen anteilig zu Lasten der Teilnehmenden zu entschädigen. Die Entschädigung umfasst sämtliche Fahr- und Halbpensionskosten.

Fahrspesen
Stellen Teilnehmende oder Tourenleitende bei Touren Privatfahrzeuge als Transportmittel zur Verfügung, haben diese Anrecht auf die sektionsübliche Fahrtentschädigung. Diese Entschädigung bezahlen die Mitfahrenden. Details Siehe Reglement.

Aus- und Weiterbildungen für Tourenleitende und Sektionsmitglieder
Das Kursgeld für Tourenleitende (Ausbildungs-, Rettungs-, Lawinen- und vom CC organisierte Erste-Hilfe-Kurse) übernimmt die Sektion.

Teilnahme
Die Teilnahme an den im Tourenprogramm aufgeführten Veranstaltungen steht jedem Sektionsmitglied offen. Mitglieder aus anderen Sektionen oder Gäste können zugelassen werden, Mitglieder der SAC Sektion Titlis sollen grundsätzlich Vorrang haben.

Anforderungen
Teilnehmende haben vor der Anmeldung darüber Rechenschaft zu geben, ob sie der Tour in physischer und psychischer Hinsicht gewachsen sind.

Anordnungen
Teilnehmende haben den Anordnungen des Tourenleiters, der Tourenleiterin unbedingt Folge zu leisten.

Abmeldung
Ist eine Teilnehmerin, ein Teilnehmer verhindert, so haben sie sich sofort abzumelden. Bereits aufgelaufene Kosten sind von den Abgemeldeten zu bezahlen. Der Abschluss einer Annullationsversicherung wird empfohlen.

Haftung und Versicherung
Die Teilnahme an Kursen und Touren des SAC erfolgt auf eigenes Risiko. Teilnehmende wie auch Tourenleitende haben selber für genügenden Versicherungsschutz, insbesondere für ihre Unfall- und Bergungskostenversicherung, besorgt zu sein. Die Haftung der Sektion, ihrer Organe und Hilfspersonen, insbesondere die Haftung von Tourenleitenden, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Veröffentlichungen
Im Rahmen der vom SAC Sektion Titlis angebotenen und geleiteten Anlässe besteht die Möglichkeit, dass Fotos und/oder Videosequenzen und andere Media-Dateien der Veranstaltung auf der Internetseite der Sektion oder dazugehöriger Social Media Plattformen veröffentlicht werden. Sollte jemand mit der Veröffentlichung von Bildern/Videos von sich nicht einverstanden sein, hat er oder sie dies vor Beginn der jeweiligen Tour oder des Anlasses der Tourenleiterin, dem Tourenleiter mitzuteilen.

Das Touren- und Kursreglement des SAC Titlis ist verbindlich für alle Zielgruppen.

Zum neuen Kurs- und Tourenreglement.

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